
Einen generellen Anspruch auf einen Bildungsgutschein gibt es nicht. Es ist eine sogenannte "Kann-Leistung", über die immer im Einzelfall entschieden wird. Die Förderentscheidung liegt im Ermessen der einzelnen Berater. Einen Bildungsgutschein kann bekommen, wer arbeitslos gemeldet ist und wenn eine Förderung notwendig ist. Die Interessenten müssen ihren persönlichen Bildungsbedarf begründen und eine Weiterbildung als das geeignete Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt darstellen. "Warum erhöhen sich Ihre Chancen, mit der angestrebten Weiterbildung eine Arbeit zu finden? Haben Sie ggf. schon Aussicht auf einen Job, sofern Sie bestimmte Kenntnisse nachweisen?"
Durch die Einführung von Bildungsgutscheinen liegt die Auswahl von Weiterbildungsmaßnahmen nicht mehr bei der Agentur für Arbeit, sondern die Arbeitssuchenden haben eine höhere Eigenverantwortung für ihre individuelle Weiterbildung. Damit soll eine größere Wahlfreiheit ermöglicht und die Eigenverantwortung gestärkt werden.
Der Bildungsgutschein kann i.d.R. nur unter zugelassenen (zertifizierten) Maßnahmen und Trägern eingelöst werden. Bei der Auswahl müssen Interessenten selbst darauf achten, ob der Bildungsträger ihrer Wahl über die notwendige Zulassung "Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV)") verfügt und die Kosten damit tatsächlich übernommen werden können.
Genauere Hinweise
Allgemeinere Hinweise:
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