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Willkommen auf Hamburgs Kursportal WISY

Hamburgs einzige Weiterbildungsdatenbank, die ohne kommerzielle Verkaufsinteressen umfassend zu allen Themen der Weiterbildung informiert – nachfrageorientiert für Privatkunden, Firmen oder Berater. Fragen während der Suche beantwortet das Bildungslexikon. Wo es nicht ausreicht, antworten Profis am Weiterbildungstelefon. "WISY" ist übrigens das Kürzel für Weiterbildungs-Informations-SYstem ... [ mehr ]


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Bildungsprämie


Der Prämiengutschein unterstützt Verbraucher bei der Finanzierung ihrer berufsorientierten Weiterbildung, egal ob es sich um preiswerte Kurzzeitkurse oder kostspielige Langzeitseminare handelt. Er wird als Zuschuss gewährt. Seit dem 1.1.2010 gelten einige wichtige Änderungen (laut Förderrichtlinie vom 17.12.2009).

Mit einen Gutschein kann bei einer Bildungseinrichtung ein Teil der Gebühren bezahlt werden. Der andere Teil ist privat zu tragen.

  • Der Prämiengutschein hat eine Höhe von maximal 500 Euro (Stand: 1.1.2010)
  • Der Antragsteller muss mindestens die gleiche Summe noch einmal selbst aufbringen.
  • Der Prämiengutschein kann nur einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden. Unausgeschöpftes Förderpotenzial verfällt.
  • Das zu versteuernde Einkommen muss unter 25.600 Euro liegen, bzw. unter 51.200 Euro für Verheiratete. (Stand: 1.1.2010).

Der Prämiengutschein wird nur durch bestimmte Beratungsstellen ausgegeben. Folgende Schritte führen zum Prämiengutschein:

  1. Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel, geeignete Weiterbildungsanbieter und erklärt die Finanzierungsmöglichkeiten. Folgende Dokumente sind bei der Beratung vorzulegen:
    1. amtlicher Ausweis mit Foto (Reisepass, Führerschein, Personalausweis),
    2. letzter Einkommensteuerbescheid (mind. aus dem Vor-Vorjahr); ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) vorgelegt werden oder aber eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen
    3. ggf. Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern keine deutsche Staatsbürgerschaft gegeben ist.
    4. Im Gespräch sind folgende Erklärungen zu unterzeichnen:
      1. Einwilligungserklärung nach § 4a Bundesdatenschutzgesetz
      2. Selbsterklärung über den Erwerbsstatus
  2. Buchung eines Kurses oder einer Prüfung bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Die Bildungseinrichtung akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein.
  3. Der Weiterbildungsanbieter beantragt bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie die Zuwendung in Höhe des Gutscheinwertes.

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