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Zuständige Stelle für die Berufsbildung im öffentlichen Dienst und in der städtischen Hauswirtschaft
Der Landesbetrieb ZAF/AMD hat nach dem Berufsbildungsgesetz zahlreiche Beratungs- und Überwachungsaufgaben in der Aus- und Weiterbildung. Bei rechtlich geregelten Weiterbildungsberufen gehören hierzu vor allem die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung und die Entscheidung über Anerkennung bereits erworbener Qualifikationen/Kompetenzen.