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Einstiegskurs Deutsch

Das Programm "Einstiegskurse Deutsch für Flüchtlinge endet am 31.12.2015. Die in 2015 angefangenen Kurse werden 2016 noch abgeschlossen. Neue Kurse werden auf dieser Finanzierungsgrundlage momentan nicht mehr gefördert.

Künftig bitte geförderte Deutschkurse unter den "Integrationskursen" suchen.


Einstiegskurse wenden sich an Flüchtlinge ohne ausreichende Deutschkenntnisse. Sie werden von der Agentur für Arbeit gefördert. Die Kursinhalte sind auf die Vermittlung von Basiskenntnissen der deutschen Sprache beschränkt. Die Maßnahme ist niveaumäßig einem Integrationskurs vorangestellt.

Lernziel:
Sprachniveau A1 nach dem Europäischen Referenzrahmen

Zielgruppe/Personenkreis:

  • Gefördert werden nur Ausländerinnen und Ausländer, die bei Eintritt in die Maßnahme eine Aufenthaltsgestattung bzw. eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) besitzen und nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat nach § 29a Asylgesetz stammen und bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Es gibt keine Altersbeschränkung bei den Teilnehmenden. [Update 3.11.15]: Auch Minderjährige sind z.B. im Rahmen von Mutter-Kind-Kursen förderfähig.
  • Förderfähig sind nur Personen, die aus folgenden Herkunftsländern stammen (Stand: 20.10.2015):
    • Syrien
    • Eritrea
    • Irak
    • Iran
  • Die Teilnahme an der Maßnahme muss für die Eingliederung notwendig sein, d.h. die Person darf über keine oder nicht verwertbare Deutschkenntnisse verfügen.
  • Ein Eingangssprachtest ist nicht erforderlich. Aber die Teilnehmer sollen zu Lerngruppen nach Vorbildung gebündelt werden:
    • Analphabeten
    • Übliche Schulbildung
    • Akademiker
  • Es können nur Personen gefördert werden, die bis zum 31.12.2015 in die Maßnahme eintreten.
  • Die Förderung ist für jede Teilnehmende und jeden Teilnehmenden bis zu 320 Stunden möglich. Die Dauer des Kurses richtet sich nach dem Stundenvolumen pro Tag. So kann z.B. eine Frau, die sich auch um die Kinderbetreuung kümmern muss, diesen Kurs auch in 3-4 Monaten absolvieren, d.h. solange, bis das zur Verfügung gestellte (Zeit-)Volumen (max. 320 Unterrichtsstunden) aufgebraucht ist.

Genauere Hinweise

RecherchezieleRatgeber
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