Berufskraftfahrer/innen müssen eine „Grundqualifikation" nachweisen. Mehrere Wege stehen zur Verfügung:
Nach bestandener Prüfung wird durch die Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Diese legitimiert zum gewerblichen Fahren. Zudem sind alle fünf Jahre die Grundqualifikationen aufzufrischen durch Absolvieren von fünf Modulen.
Die Rechtsgrundlagen für die Straßenzulassung von Berufskraftfahrern ist das "Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" (BKrFQG). Weitere Details für die Spezialisierung basieren auf dem "Berufsbildungsgesetz" oder den Curricula der Bildungsträger.
Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.
Rechercheziele | Ratgeber |
▼ Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG, 255 Kurse zur Abschlussart) | |
• Z.Z. leider keine Angebote : Berufskraftfahrer/in - Grundqualifikation (LKW, Bus) | |
• Z.Z. leider keine Angebote zum Abschluss: Fachkraft - Fahrbetrieb | |
• Fachwirt/in - Personenverkehr und Mobilität (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19, 1 Kurs zum Abschluss) | i |
• Servicefahrer/in (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 22.03.05 , 2 Kurse zum Abschluss) | i |
• Z.Z. leider keine Angebote : Berufskraftfahrer/in - Beschleunigte Grundqualifikation (LKW, BUS) | |
• Z.Z. leider keine Angebote zum Abschluss: Baugeräteführer/in | |
• Berufskraftfahrer/in (Berufsausbildung) (Ausbildungsberuf, PrüfO vom 16.10.17, 9 Kurse zum Abschluss) | i |
▶ Busfahrer/in (gemäß § 5 BKrFQG, Führerschein-Klasse D, 68 Kurse) | |
▶ Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (149 Kurse) | |
▶ Lkw-Fahrer/in (gemäß § 5 BKrFQG, Führerschein-Klasse C, 93 Kurse zur Abschlussart) |
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia