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Integrationskurs für Zweitschriftlernende

KOM gemeinnützige Gesellschaft für berufliche Kompetenzentwicklung mbH, Kieler Straße 212, 22525 Hamburg

Inhalt

Der bis zu 1000 Unterrichtseinheiten umfassende Integrationskurs für Zweitschriftlernende (Zweitschriftlernerkurs) richtet sich an Migranten, die den Schrifterwerb in einer bzw. mehreren Sprache(n) mit einem nicht-lateinischen Schriftsystem durchlaufen haben und in diesen Sprachen alphabetisiert sind. Das lateinische Alphabet müssen sie nun als weiteres Schriftsystem erwerben, um die deutsche Sprache erfolgreich erlernen zu können.

Im Zweitschriftlernerkurs erwerben sie zunächst das lateinische Alphabet, woran sich der Sprachkurs mit bis zu 900 Unterrichtseinheiten und der Orientierungskurs mit 100 Unterrichtseinheiten anschließen. Im Sprachkurs erwerben die Teilnehmenden Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmans (GER) und im Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und
Gesellschaft behandelt. Der Zweitschriftlernerkurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) und "Leben in Deutschland" (LiD) ab.

Zugang

Folgende Personengruppen haben Zugang zu einer staatlich finanzierten Teilnahme am Integrationskurs:

• Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
• Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
• Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
• Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
• Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:

o Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu
erwarten ist.
o Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger
o Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt

Erforderliche Unterlagen

• Pass oder Personalausweis
• Meldebestätigung
• Bestätigung über die Teilnahme am Integrationskurs vom Jobcenter im Original
• Bestätigung über die Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs von der Ausländerbehörde im Original
• Aktuelle Bescheide über Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld

Förderungsart
Integrationskurs für Zweitschriftlernende (Kostenübernahme durch das BAMF) i
Zielgruppe
Migranten/-innen (Teilnehmende)
Unterrichtsart
Präsenzunterricht
Sonstiges Merkmal
A1 (Sprachniveau, Eingangsstufe) i
A2 (Sprachniveau, Grundstufe) i
B1 (Sprachniveau, Mittelstufe) i

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenDauerPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
10:00 - 15:15 Uhr
1000 Std.
kostenlos bei Förderung, bei Selbstzahlung Preis auf Anfrage
Kieler Straße 208
22525 Hamburg - Eimsbüttel

max. 20 Teilnehmende

Persönliche Beratung, Antragstellung und Test:

Montag bis Freitag, 09:00 bis 13:00 Uhr oder telefonisch: 040 / 319 91 60-38

Beginnt laufend 
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
10:00 - 15:00 Uhr
1000 Std.
kostenlos bei Förderung, bei Selbstzahlung Preis auf Anfrage
Am Veringhof 11 - 13
21107 Hamburg - Wilhelmsburg

max. 20 Teilnehmende

Persönliche Beratung, Antragstellung und Test:

Montag bis Freitag, 09:00 bis 13:00 Uhr oder telefonisch: 040 / 319 91 60-38

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