Inhalt
Inhalte:
Der neu geschaffene Rahmenlehrplan teilt die Inhalte der Fahrlehrerausbildung in die Bereiche „Fachliches Professionswissen“ und „Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen“ ein. Diese wiederum sind in einzelne Kompetenzbereiche aufgeteilt.
Fachliches Professionswissen 490 UE
- Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“ 270 UE
- Kompetenzbereich „Recht“ 100 UE
- Kompetenzbereich „Technik“ 120 UE
Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen 510 UE
- Kompetenzbereich „Unterrichten“ „Ausbilden“ und „Weiterbilden“ 300 UE
- Kompetenzbereich Erziehen 100 UE
- Kompetenzbereich Beurteilen 110 UE
Dauer:
Die schulische Ausbildung hat sich von 770 UE zu je 45 min auf 1000 UE zu je 45 min bzw. von 5 Monaten auf 8 Monate verlängert.
Der Teilnehmer beginnt die Ausbildung mit einer 1-wöchigen Einführungsphase bei der DVPI im Umfang von 32 UE. Danach besucht er für 2 Wochen eine Ausbildungsfahrschule in der er mindestens 20 UE je Woche hospitiert. Danach absolviert der Teilnehmer eine weitere einwöchige schulische Ausbildung mit 32 UE.
Im 5.Monat seiner Ausbildung hospitiert der TN noch einmal eine Woche mit mindestens 20 UE in einer Ausbildungsfahrschule.
Vom 2.- 8. Monat wird der Teilnehmer in einem Mindestumfang von weiteren 876 UE zu je 45 min theoretisch und praktisch ausgebildet. Während seines Lehrpraktikums in einer Ausbildungsfahrschule finden möglichst am Ende des zweiten Monats zwei Reflexionstage zu 16 UE und möglichst am Ende des 4.Monats eine Reflexionswoche mit 32 UE statt.
Voraussetzungen:
Um als Fahrlehrer Klasse BE tätig zu werden, müssen Sie die im Folgenden genannten gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 Fahrlehrergesetzes (FahrlG) erfüllen.
- Mindestalter21 Jahre (Das 21. Lebensjahr muss bei Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis, also zum Zeitpunkt der Aushändigung des Fahrlehrerscheins, vollendet sein. Daraus folgt, dass die Ausbildung bereits mit 20 Jahren begonnen werden kann.)
- Körperliche und geistige Eignung, Zuverlässigkeit: Gutachten FE-Klasse C1 und Auszug aus dem Fahreignungsregisterregister (Die zuständige Behörde erhält einen Auszug aus dem Fahreignungsregister über Ihren Punktestand in Flensburg. Eventuelle Eintragungen dürfen keine Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit zum Fahrlehrerberuf aufwerfen. Trotz bundeseinheitlicher Gesetzgebung können jedoch in den einzelnen Bundesländern bzw. Zulassungsbehörden unterschiedliche Regelungen bestehen.)
- Berufsausbildung: abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder gleichwertige Vorbildung
- Sprachkenntnisse: ausreichend Deutsch in Wort und Schrift
- Führerscheine: Fahrerlaubnis Klasse BE
3 Jahre Besitz FE-Klasse B (Eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht aus.)
- Ausbildung: 12 Monate in Vollzeit zuzüglich Prüfungsmonat
- Fachliche Eignung: Bestehen der Fahrlehrerprüfungen Klasse BE