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Abschluss: Fahrlehrer/in: Ergänzungslehrgang Klasse A (Motorrad)

DVPi Gesellschaft für Verkehrspädagogik mbH, Niederlassung Hamburg, Brandstücken 21, 22549 Hamburg

Inhalt

Ergänzungslehrgang Klasse A (Motorrad)
Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse A (Motorrad) dauert einen Monat. Als Fahrlehrer der Klasse A sind Sie berechtigt Mofa und die Klassen AM, A1 und A auszubilden.

Der Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse A wichtige Voraussetzung für einige Zusatzqualifizierungen (Seminarleiter ASF, ASP und FSF). Das FahrlG fordert für die Erteilung folgende Voraussetzungen:

  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
  • Besitz Fahrerlaubnis Klasse A
  • 1-monatiger Vollzeitlehrgang an einer Fahrlehrerausbildungsstätte
  • Bestehen der 3 Prüfungsteile
  • ausreichend Fahrpraxis (2 Jahre) in der Klasse A

Inhalt und Umfang der Fahrlehrerausbildung richten sich nach einem gesetzlichen Rahmenlehrplan, der die zu unterrichtenden Sachgebiete sowie die jeweilige Anzahl der dafür aufzuwendenden Stunden vorgibt. Die Ausbildung für die Klasse A umfasst mindestens 160 Stunden mit folgenden Ausbildungsinhalten:

  • Verkehrspädagogik und Didaktik, praktische Unterrichtsübungen,
  • Verkehrsverhaltenslehre und Gefahrenlehre,
  • Verkehrsrecht,
  • Fahrlehrerrecht, Ausbildungs-und Prüfungsvorschriften,
  • Fahrzeugtechnik,
  • Sicheres und gewandtes Führen von Krafträdern.

Berufszugangsvoraussetzungen: Die Ausbildung von Fahrschülern liegt in Deutschland ausschließlich in den Händen von professionellen Fahrlehrern. Die Anforderungen an Fahrlehreranwärter sind entsprechend hoch. Sie müssen

  • mindestens 22 Jahre alt sein,
  • geistig, körperlich und fachlich geeignet sein,
  • persönlich zuverlässig sein (keine Vorstrafen),
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung nachweisen,
  • ausreichend Fahrpraxis in der Klasse besitzen, für die sie eine Fahrlehrerlaubnis beantragen.

Dies sind Idealvoraussetzungen, sollten Sie einige Punkte nicht erfüllen dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir finden eine Lösung für Sie. Die Ausbildung hat an einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte stattzufinden. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss durch die Fachkundeprüfung und durch die abschließende pädagogische Prüfung - nach vorausgegengenem 2. Ausbildungsphase erbracht werden.

Die Lehrgangskosten können von der Agentur für Arbeit übernommen werden.
AZWV-Nr. 31M1106091/1 (21)

Weitere Infos vom Anbieter

Abschluss
Fahrlehrer/in (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 18.03.22) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht
Sonstiges Merkmal
Führerschein Klasse A (Motorradführerschein)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenDauerPreisOrtBemerkungen
23.08.24 - 22.09.24Termin noch offen
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
09:00 - 16:15 Uhr
5 Wochen (160 Std.) 3200
kostenlos bei Förderung
Brandstücken 21
22549 Hamburg - Osdorf

max. 15 Teilnehmende

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