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Abschluss: Sozialpädagogische/r Assistent/in für Migrant/innen

Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik FSP2, Max-Brauer-Allee 134, 22765 Hamburg

(Sozialpädagogische/r Assistent/in [für Migrantinnen und Migranten])

Inhalt

Zielgruppe:
1. Der Ausbildungsgang richtet sich an EinwanderInnen/MigrantInnen ab 20 Jahren, die eine Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz machen wollen. Das Angebot richtet sich an Frauen und Männer, die einen Bildungsgutschein durch das Jobcenter/die Arbeitsagentur erhalten.
2. Die Teilnehmer/innen besitzen keinen Schulabschluss an einer deutschen Regelschule bzw. haben keinen deutschen Berufsabschluss abgeschlossen.
3. Die Teilnehmer/innen sind in ihrem Herkunftsland schon in ähnlicher Funktion, die hier nicht anerkannt wird, tätig gewesen – ist von Vorteil.
4. Die Teilnehmer/innen haben Interesse, Kinder bei ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen und kompetenten Persönlichkeit zu begleiten.
5. Der Ausbildungsgang ist 18 Monate lang und endet mit einer Staatlichen Abschlussprüfung.

Nach den Hamburger Sommerferien startet der Ausbildungsgang.

Zulassungsvoraussetzungen:
Der bundesweit einmalige Ausbildungsgang richtet sich ausschließlich an Frauen und Männer mit Migrationsgeschichte,

  • die keinen Abschluss an einer deutschen Regelschule haben,
  • die mindestens 20 Jahre als sind,
  • einen gesicherten Aufenthaltsstatus besitzen,
  • die in Hamburg ihren 1. Wohnsitz haben,
  • die ein B2-Deutsch-Sprachzertifikat nachweisen können und die Deutsch-Aufnahmeprüfung an der FSP2 bestehen
  • die einen Bildungsgutschein durch das Jobcenter erhalten.

Bewerbungen:
Sind schriftlich mit folgenden Unterlagen bis zum 31.3. eines Jahres an die FSP2 zu richten:
1. Bewerbungsanschreiben mit deutlichem Hinweis, dass Sie sich für die SPA-Ausbildung für Migrantenbewerben
2. Tabellarischer Lebenslauf mit allen erforderlichen Adressdaten, wenn möglich mit E-Mail–Adresse
3. Schulabschlusszeugnis aus dem Herkunftsland in amtlich beglaubigter Kopie (Anerkennung durch das Schulinformationszentrum - SIZ); bei Anerkennung eines Hauptschulabschlusses wird während der Ausbildung ein Sprachfeststellungsverfahren auf dem Niveau des Mittleren Bildungsabschlusses in der Muttersprache durchgeführt.
4. Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis (das notwendige Formblatt zur Beantragung bei ihrem Bezirksamt wird Ihnen von der FSP2 zugesandt)
5. Zwei aktuelle Passfotos mit Namen auf der Rückseite
6. Nachweis über einen Grundkurs über acht Doppelstunden „Erster-Hilfe“ im Original (darf bei Ausbildungsbeginn nicht älter als zwei Jahre sein).

Die unter 4.-6. genannten Voraussetzungen sind erst vorzulegen, wenn das Zulassungs- und Aufnahmeverfahren erfolgreich abgeschlossen ist und die Ausbildung tatsächlich begonnen wird.

Status:

Sie sind Schüler/in der Fachschule mit Schülerausweis und allen Rechten bei der schulischen Mitbestimmung.

zeugnisse und Versetzung

Das erste Halbjahr der Ausbildung ist ein Vorbereitungshalbjahr und muss bestanden werden. Nach jedem Halbjahr erhalten Sie ein Zeugnis. Die Bewertung erfolgt nach der in Schulen üblichen Skala. Nach bestandenem Halbjahr erfolgt eine Versetzung in das nächste Halbjahr des Lehrgangs. Nach jedem bestandenen Halbjahr ist das Zeugnis der Arbeitsagentur / dem Jobcenter vorzulegen.

Prüfung:

Die Prüfung besteht aus der theoretischen Erarbeitung und praktischen Umsetzung eines Bildungsangebots, einer Präsentation, zwei schriftlichen Prüfungsarbeiten und ggf. einer mündlichen Prüfung.

Abschluss:

„Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent“ ist die Berufsbezeichnung nach erfolgreicher Abschlussprüfung.

Unterrichtsstunden und Unterrichtsfächer:
Der Unterricht während der zweijährigen Ausbildung findet an drei aufeinander folgenden Schultagen jeweils von 8.00 – 17.00 Uhr in der FSP2 statt.

Der Unterricht umfasst folgende Fächer und Vertiefungsgebiete (Theorie/Rraxis):

  • Sozialpädagogisches Handeln
  • Entwicklung und Bildung
  • Bewegung, Spiel und Musik
  • Kreative Gestaltung
  • Naturwissenschaft und Gesundheit
  • Sprache und Kommunikation
  • Wirtschaft und Gesellschaft
  • Fachenglisch
  • Mathematik
  • Grundkenntnisse in Medien (MS Office) werden vorausgesetzt

Praxis: Während der gesamten Ausbildung arbeiten die Schüler/innen jeweils an zwei Tagen in einer Praxiseinrichtung (z.B. Kita – Krippen- oder Elementarbereich).

Urlaub: Die Urlaubszeiten entsprechen nicht denen der Allgemein Bildenden Schulen in Hamburg.

Weitere Infos vom Anbieter

Abschluss
Assistent/in - Sozialpädagogische/r Assistent/in (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Zielgruppe
Migranten/-innen (Teilnehmende)
Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenDauerPreisOrtBemerkungen
01.08.24Beginnt jährlich
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 17:00 Uhr dauerhaftes Angebot
1 Jahre 5 Monate 23 Tage
kostenlos bei Förderung
Max-Brauer-Allee 134
22765 Hamburg - Altona-Altstadt

max. 25 Teilnehmende

Dauer: 18 Monate

Anmeldezeitraum: bis zum 31.03. eines Jahres für den nächsten Ausbildungsbeginn bei der FSP2.
Nach den Hamburger Sommerferien startet der Ausbildungsgang.

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