Inhalt
In der dreijährigen Berufsfachschule werden Sie befähigt, pflegebedürftige Menschen jeder Altersstufe ambulant zu betreuen. Die Ausbildung beginnt mit einem Probehalbjahr und endet mit der Abschlussprüfung. Mit einem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie zudem die Qualifikation zur Betreuungskraft (nach § 87 b SGB XI).
Unterrichtsfächer:
- Pflege, Ernährung, Betreuung, Verwaltung, Praxis der Haus- und Familienpflege, Sprache und Kommunikation, Angewandte Mathematik, Wirtschaft und Gesellschaft, Fachenglisch.
Zulassungsvoraussetzungen:
- Hauptschulabschluss
- Hauptwohnsitz in Hamburg
- persönliches Vorstellungsgespräch
- (möglichst) ein absolviertes 3-wöchiges Praktikum in einem Pflegeheim
- Antrag auf Zulassung bei der Schulleitung (wenn keine Schulpflicht mehr besteht)
- Abschluss
- Haus- und Familienpfleger/in (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht