Inhalt
Strahlenschutzkurse
zum Erhalt der Fachkunde und Kenntnissen nach Röntgenverordnung (RöV)
Seit 18.06.2002 bzw. 30.04.2003 werden durch die novellierte Röntgenverordnung (RöV) neue Anforderungen an Strahlen anwendende Ärzte und medizinisches Personal gestellt. Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle 5 Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs- oder Fortbildungsmaßnahme aktualisiert werden.
Zielgruppe:
Ärzte, MRTAs, OP-Personal, Pflegefachpersonal, zum Erhalt der Fachkunde / Kenntnissen nach der Röntgenverordnung
Kursinhalt:
• Geänderte Rechtsvorschriften und Empfehlungen (Dosisgrenzwerte, Strahlenschutzbereiche...)
• Umsetzung der novellierten Röntgenverordnung in der Praxis
• Stand der Technik im Strahlenschutz und Dosimetrie
• Neue Entwicklungen der Gerätetechnik und deren Anwendung
• Indikationsstellung zur Untersuchung mit Röntgenstrahlung unterBerücksichtigung alternativer Diagnoseverfahren
• Aktuelle Entwicklung auf dem Gebiet der Qualitätssicherung
• Erfahrungen der ärztlichen Stellen / Darstellungsmöglichkeiten digitalen Röntgenbilder
• Prüfung ( 30 minütige, schriftliche Erfolgskontrolle)
Kursleitung:
Frau und Herr Birgit & Thomas Böhringer
- Zertifikat
- Beauftragte und Fachkunde im Strahlenschutz (in der Medizin nach StrlSchV §48)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht