Inhalt
Abendform
Unterrichtliche Schwerpunkte finden sich im naturwissenschaftlich-technischen, im betriebswirtschaftlichen und im allgemeinbildenden Bereich. Im naturwissenschaftlich-technischen Bereich werden Themen aus der Chemie, der Instrumentellen Analytik, der Qualitätssicherung und der Mathematik angeboten. Die Inhalte beziehen sich auf die Tätigkeiten im Labor und Betrieb, greifen aktuelle Entwicklungen auf und beinhalten theoretische und praktische Phasen. Der Unterricht ist in Lernfeldern organisiert.
Im letzten Jahr der Ausbildung führt jede Schülerin, jeder Schüler eine Projektarbeit durch, in der eigene berufliche Tätigkeiten mit theoretischen Inhalten der Ausbildung verknüpft werden. Diese Arbeit wird einem öffentlichen Publikum präsentiert.
Im betriebswirtschaftlichen Teil wird u.a. auf die Ausbildereignungsprüfung vorbereitet, die vor der Handelskammer abgelegt werden kann. Der allgemeinbildende Teil umfasst die Fächer Sprache und Kommunikation, Wirtschaft und Gesellschaft sowie Fachenglisch.
Neben der Qualifikation zum Techniker wird bei Einhaltung bestimmter Vorgaben der Behörde auch ohne zusätzliche Prüfung die Fachhochschulreife erteilt.
Zulassungsvoraussetzungen:
Zur Ausbildung wird zugelassen, wer:
- die Berufsschule und die Ausbildung in einem geeigneten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat und in einem der Zugangsberufe mindestens ein Jahr berufstätig war,
- die Ausbildung zur staatlich geprüften Assistentin oder zum staatlich geprüften Assistenten in einem der Zugangsberufe abgeschlossen hat und mindestens ein Jahr in diesem Beruf tätig war,
- die Berufsschule abgeschlossen hat und sieben Jahre in einem für die Ausbildung an der Fachschule förderlichen Beruf tätig war; auf die Dauer der Berufstätigkeit wird der Besuch einer für die Ausbildung geeigneten Berufsschule mit bis zu einem Jahr angerechnet.
Da die Ausbildung in Teilzeitform erfolgt, kann die erforderliche Berufstätigkeit zu den ersten beiden Punkten zur Hälfte während des Schulbesuchs abgeleistet werden.
Die Voraussetzung des Abschlusses der Berufsschule erfüllt auch, wer eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte Vorbildung erworben hat.