Inhalt
Fragen des Rechts, seiner Auslegung und Gültigkeit begleiten uns in allen Situationen des Lebens. Das Studium der Rechtswissenschaft ist daher sehr komplex, aber auch facettenreich. In neun Semestern Regelstudienzeit werden die verschiedenen Bereiche beleuchtet und analysiert. Nach dem Erwerb allgemeinen Grundlagenwissens und fundierter Kenntnisse in den drei großen Hauptrechtsgebieten Öffentliches Recht, Strafrecht und Zivilrecht im Grund- und Hauptstudium, muss im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums aus insgesamt 13 Schwerpunktbereichen einer gewählt werden; z.B. Handels- und Gesellschaftsrecht, Sozialrecht mit arbeitsrechtlichen Bezügen, Information und Kommunikation, Europa- und Völkerrecht sowie Maritimes Wirtschaftsrecht. Dies dient der Spezialisierung in einem Teilbereich der Rechtswissenschaft.
Ferner müssen ausreichende Kompetenzen im Bereich Schlüsselqualifikation (z.B. Veranstaltungen zum Verhandlungsmanagement, zur Gesprächsführung, Rhetorik und Mediation) und rechtswissenschaftlich ausgerichtete Fremdsprachenkenntnisse erworben werden. Zudem sind Praktika vorgesehen.
Das Studium endet mit der „Ersten Juristischen Prüfung (früher als 1. Staatsexamen bezeichnet), die sich aus der „universitären Schwerpunktbereichsprüfung“ und der „staatlichen Pflichtfachprüfung“ zusammensetzt.
- Abschluss
- STAATSEXAMEN (Studium) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht