Inhalt
Die zweijährige Berufsfachschulausbildung zur staatlich anerkannten Sozialpädagogischen Assistentin / zum staatlich anerkannten Sozialpädagogischen Assistenten umfasst vier Semester in Form von Vollzeitunterricht mit integriertem Praktikum.
Der Unterricht wird in Form von Lernfeldern durchgeführt, die sich auf konkrete Handlungssituationen der Berufspraxis beziehen. In folgenden Unterrichtsfächern werden die Lernfelder unterrichtet:
Sprache und Kommunikation – 280 Unterrichtsstunden
Kompetenzen im Bereich Sprache und Schriftkultur fördern
Die eigenen sprachlichen und kommunikativen Kompetenzen entwickeln
Sozialpädagogisches Handeln – 400 Unterrichtsstunden
Sich im Berufsfeld orientieren
Kinder und deren Aneignungsprozesse wahrnehmen und unterstützen
Beziehungen gestalten
Werte und Normen in der pädagogischen Arbeit
Entwicklung und Bildung – 160 Unterrichtsstunden
Grundlagen von Entwicklung, Sozialisation und Bildung erarbeiten
Entwicklungskonzepte kennen und berücksichtigen
Lernprozesse verstehen und unterstützen
Bewegung, Spiel, Musik – 240 Unterrichtsstunden
Bewegen und Spielen
Mit Kindern musizieren
Kreative Gestaltung – 160 Unterrichtsstunden
Gestalterische Techniken vermitteln und kreative Ausdrucksformen anregen
Mit technischen Medien arbeiten und gestalten
Naturwissenschaften und Gesundheit – 160 Unterrichtsstunden
Natur erforschen und ökologisch handeln
Gesundheit fördern
Wahlpflichtunterricht – 200 Unterrichtsstunden
Fachenglisch – 120 Unterrichtsstunden
Mathematik – 120 Unterrichtsstunden
Wirtschaft und Gesellschaft – 80 Unterrichtsstunden
Praktikum in einer Kindertageseinrichtung – 960 Unterrichtsstunden
Die Themenbereiche „Leben mit Behinderung“, „Interkulturelle Arbeit“ „Partizipation“ und „Inklusion“ gehen als inhaltlicher Bestandteil in die Unterrichtsfächer ein. Inhalte wie Umweltbildung und Sexualerziehung gehören ebenfalls dazu.
Der Erwerb der Fachhochschulreife ist während der Ausbildung möglich.
Teilnahmevoraussetzungen: Voraussetzung sind ein Realschulabschluss oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Es ist zwingend erforderlich, den ersten Wohnsitz in Hamburg spätestens am ersten Schultag nachzuweisen.