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Förderprogramm Güterkraftverkehr

Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm zur Förderung der Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen aufgelegt. Das Programm startete 2009 und ist unbefristet angelegt.

Ziel ist es,

  • die branchenbezogene Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu fördern, ihre betriebliche Einsatzfähigkeit zu verbessern und ihnen damit größere Chancen auf dem deutschen und europäischen Arbeitsmarkt zu sichern;
  • einem Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen dauerhaft entgegenzuwirken sowie die Qualifikation des Personals schneller an die sich ändernden Rahmenbedingungen für das unternehmerische Handeln anzupassen.

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen bei der Aus- und Weiterbildung ihrer Beschäftigten.

Was wird gefördert?
Es können Zuschüsse zu betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin sowie Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Seminaren, Lehrgängen u.ä gewährt werden.

Wie wird gefördert?
Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (ehemals BAG, jetzt BALM) in Köln durchgeführt und muss dort vom jeweiligen Unternehmen beantragt werden. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die jeweilige Höhe des Förderbetrags ist u.a. abhängig von der Größe des Unternehmens und der Lehrgangsart und -kosten.

(Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)

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