Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wird die Teilnahme an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung – u.a. Meister/in, Techniker/in, Fachwirt/in oder Erzieher/in – altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Kriterien für eine förderungsfähige Weiterbildung
Fristen für die Antragsstellung
Zuständig für Hamburg
Handwerkskammer Hamburg
Geschäftsstelle AFBG
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Tel.: 040 / 359 05 - 389
Antragsformulare
Bundesweite Info-Hotline:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr: 0800 / 622 36 34 (kostenfrei)
Erklärvideo des Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zusätzliche Informationen