Eine schulische Berufsausbildung oder andere Formen schulischer Bildung (siehe unten) können unter bestimmten Voraussetzungen nach BAföG gefördert werden. Die Ausbildung muss aber förderungsfähig nach BAföG sein, so wie zum Beispiel an staatlichen Schulen. Im Zweifel bei der Schule nachfragen.
Ausbildungsförderung nach BAföG wird geleistet für den Besuch von
Schülerinnen und Schüler, die eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie notwendigerweise auswärts untergebracht sind.
Zuständig für Hamburg
Für Auszubildende aller Schulen – inklusive der Schülerinnen und Schüler an Kollegs, Höheren Fachschulen, Abendschulen – ist das Bezirksamt Hamburg-Mitte zuständig.
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Fachamt für Grundsicherung und Soziales
Amt für Ausbildungsförderung (für Auszubildende und Schüler/innen)
Caffamacherreihe 1 - 3
20355 Hamburg
Mail: bafoeg@hamburg-mitte.hamburg.de
Telefon: Die Telefonnummern der zuständigen Ansprechpartner/innen finden Sie über den Behördenfinder
Telefon-Sprechzeiten: montags 13:00 – 15:00 Uhr, mittwochs und donnerstags 08:30 – 12:00 Uhr
Antragsformulare, Online-Antrag
„Ausbildungsstättenverzeichnis der Freien und Hansestadt Hamburg“: die Suchdatenbank für förderungsfähige Ausbildungsstätten. Hamburger Ausbildungsstättenverzeichnis
Bundesweite Info-Hotline:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr: 0800 / 223 63 41 (kostenfrei)
Zusätzliche Informationen
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▶ BAföG (Ausbildung/Schule) (121 Kurse zur Förderung) | i |
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