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Bürgergeld: Förderung für Weiterbildung

Das Bürgergeld ist ein Grundeinkommen bzw. eine Grundsicherung für erwerbsfähige und bedürftige Menschen. Es hat das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld abgelöst.

Die berufliche Weiterbildung wird für Empfänger/innen von Bürgergeld ab 1. Juli 2023 stärker gefördert.

Der Vermittlungsvorrang ist abgeschafft. Es gilt der Grundsatz "Ausbildung vor Aushilfsjob". Die Jobcenter vermitteln nicht mehr möglichst schnell in irgendeinen Job, sondern bemühen sich um die Vermittlung in ein langfristiges sicheres Arbeitsverhältnis.

Für eine noch intensivere Betreuung gibt es die ganzheitliche Betreuung (Coaching) als neues Angebot. Das Coaching kann auch aufsuchend, ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.
Zudem wird auch der Zugang zu Kursen zum Erwerb von Grundkompetenzen (z. B. Lese-, Mathe-, IT-Fertigkeiten) erleichtert.

Darüber hinaus gibt es im Rahmen der Qualifizierungsförderung zwei neue Fördermöglichkeiten als finanziellen Anreiz:

  • den Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro pro Monat für nicht abschlussbezogene Weiterbildungen, die länger als acht Wochen dauern.

  • das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat nur für abschlussbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, z.B. Berufsausbildungen oder Umschulungen.
    • Bei Bedarf kann das Nachholen eines Berufsabschlusses auch unverkürzt (also beispielsweise drei statt zwei Jahre) gefördert werden.
    • Für das Bestehen einer Zwischenprüfung wird eine zusätzliche Prämie von 1.000 Euro, bei erfolgreicher Abschlussprüfung darüber hinaus eine Prämie von 1.500 Euro gewährt.

Das Weiterbildungsgeld kann auch an Teilnehmer/innen ausgezahlt werden, deren Weiterbildung schon vor dem 1. Juli 2023 begonnen hat.

Weiterführende Links:

Bundesagentur für Arbeit

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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