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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen - Beratungsstellen in Hamburg

Das Anerkennungsgesetz des Bundes gibt Fachkräften aus dem Ausland das Recht, dass ihr Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf überprüft wird. Das Anerkennungsgesetz regelt die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen. Im Anerkennungsgesetz steht: Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation haben in Deutschland das Recht auf ein Anerkennungsverfahren.
Das Gesetz heißt offiziell: Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen.­

Das Online-Portal „Anerkennung in Deutschland“ mit dem Online-Tool „Anerkennungs-Finder“ zeigt den Weg zur richtigen Anerkennungsstelle und bietet in 11 Sprachen alle wichtigen Informationen rund um die Anerkennungsverfahren.

Das zentrale Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland „Make it in Germany“ informiert Einwanderungsinteressierte, wie sie ihren Weg nach Deutschland erfolgreich gestalten können und stellt umfangreiche Informationen zu Einreise- und Visumsverfahren, Jobsuche und Alltag in Deutschland zur Verfügung. Existenzgründer/innen und Forscher/innen erhalten fachspezifische Auskunft über ihre beruflichen Chancen in Deutschland. Zudem werden die Möglichkeiten einer Ausbildung oder eines Studiums in Deutschland aufgezeigt.

Beratung in Hamburg

Im Welcome-Center Hamburg berät und begleitet das IQ Projekt "Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA)" vom Diakonischen Werk Hamburg bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse und informiert Menschen mit ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen rund um das Anerkennungsgesetz sowie über Finanzierungsmöglichkeiten von Anerkennungsverfahren, wie z.B. dem Stipendienprogramm der Stadt Hamburg. Die Beratung erfolgt möglichst in der Sprache der Ratsuchenden, falls erforderlich, mit Hilfe von Dolmetschern und erfolgt nach Terminvereinbarung per Telefon, Videokonferenz, E-Mail oder auch persönlich im Hamburg Welcome Center (HWC).

Kontakt
Diakonisches Werk Hamburg
Standort Hamburg Welcome Center
Süderstraße 32b
20097 Hamburg
Tel.: 040 30 62 0-396
Mo, Di, Do: 09:00-11:30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14:00-15:30 Uhr
E-Mail: zaa@diakonie-hamburg.de
https:/­/­www.­anlaufstelle-anerkennung.­de

Ausländische Bildungsnachweise
Zeugnisanerkennung/ Bescheinigung zur Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse

Das Schulinformationszentrum (SIZ) prüft in Hamburg schulische Bildungsnachweise, die im Ausland erworben wurden, auf Gleichwertigkeit mit allgemeinbildenden Schulabschlüssen in Hamburg. Entsprechend der Gleichwertigkeit wird eine Bescheinigung ausgestellt, die aussagt, welchem Schulabschluss die im Ausland erworbene Qualifikation in Hamburg entspricht. Sie ist gültig für Bewerbungen auf dem Hamburger Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt, aber nicht für die Zulassung an staatlichen oder privaten Hochschulen.

Kontakt
Schulinformationszentrum
Hamburger Straße 125a
22083 Hamburg
Telefon: 040 42899-2211
E-Mail: schulinformationszentrum@bsb.hamburg.de

Öffnungszeiten
montags, dienstags und freitags von 09:00 - 13:00 Uhr
donnerstags von 13:00 - 18:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit
mittwochs und donnerstags von 10:00 - 12:00 Uhr und dienstags von 14:00 - 16:00 Uhr

Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse aller Gesundheitsfachberufe

Kontakt
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Amt für Gesundheit
Billstraße 80
20539 Hamburg
Tel: 040 428 37 - 0

Anerkennung handwerklicher Berufsabschlüsse
Für handwerkliche Abschlüsse werden die Anerkennungsverfahren von den Handwerkskammern durchgeführt

Kontakt
Anerkennungsstelle der Handwerkskammer Hamburg
Holstenwall 12, 20355 Hamburg
Email: anerkennung@hwk-hamburg.de
Termine bitte telefonisch vereinbaren: 040 35 905-408 oder 35 905-409 oder 35 905-294

Weiterführende Informationen

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