Das Projekt „Weiterbildungsbonus“ fördert gezielt kleine und mittlere Unternehmen und deren Beschäftigte (ausdrücklich Geringqualifizierte, Beschäftigte mit Migrationshintergrund oder Beschäftigte in Elternzeit/Alleinerziehende) sowie Selbstständige und Existenzgründer/innen - besonders, wenn keine anderen Fördermittel in Frage kommen. Unabhängig vom zeitlichen Umfang, Inhalt und Abschluss sind nahezu alle Bildungsmaßnahmen förderungsfähig. Sie müssen sich lediglich als wettbewerbsfördernd bzw. arbeitsplatzsichernd auswirken oder dazu beitragen, den digitalen Wandel zu vollziehen.
Beispiele: ein/e Angelernte/r will einen Schweißerschein machen, ein/e Handwerker/in ihr/sein Englisch verbessern, ein/e Handwerker/in will in einer Software-Schulung lernen, die digitale Schnittstelle zwischen Baustelle und Büro zu gestalten oder ein/e Anwaltsgehilfe/-in will Fachwirt/in werden.
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