Eine Vorbereitungsmaßnahme (bzw. Vorschaltmaßnahme) findet bei einem Bildungsträger statt, um auf eine betriebliche Einzelumschulung vorzubereiten. Ziel ist es, in einem Ausbildungsbetrieb einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben.
Die Inhalte umfassen (Modul I) Eignungsfeststellung, Profiling, Erstellung Bewerbungsunterlagen mit Einpflegen in die Jobbörse, Lernen-Lernen und (Modul II) Vorbereitung auf die Berufsschule.
Zwischen Umschüler/in und ausbildenden Betrieb ist ein Umschulungsvertrag zu schließen.
Voraussetzung ist eine um 1/3 verkürzte Ausbildungsdauer. Über die Möglichkeit der Verkürzung entscheidet im Regelfall die zuständige Kammer (z.B. IHK oder HWK). Sie muss auch Verkürzungstatbestände bestätigen - durch einen Eintragungsvermerk im Umschulungsvertrag.
Die Finanzierung des Vorbereitungsmaßnahme erfolgt über einen Bildungsgutschein.
Termine zur Vorschaltmaßnahme sollen zweimal jährlich angeboten werden (Anfang Mai und Anfang November) und jeweils max. drei Monate dauern.