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Änderungen nach dem UZK, Besonderheiten, typische Fehlerquellen
Die meisten in der EU vertriebenen Schuhe und Textilien werden wegen der deutlich niedrigeren Lohnkosten in Drittländern, zumeist in Asien, hergestellt.
Mit dem UZK haben sich gerade für die Textil- und Schuhbranche weitreichende Änderungen bei der Zollwertermittlung ergeben. Preise aus Vorerwerbergeschäften können nicht mehr angemeldet werden und Lizenzgebühren für Warenzeichen- und Urheberrechten sind im Gegensatz zum ZK in vielen Fällen nun zollwertrelevant.
Da bei der Einfuhr die Waren hohen Zollsätzen unterliegen, ist es für einführende Unternehmen wichtig zu prüfen, wie die Einfuhrgeschäfte für solche Waren abzuwickeln sind, um möglichst optimale Zollwerte zu erreichen.
Auf der anderen Seite ist es wichtig sicherzustellen, dass bei der Zollwertermittlung alle einzubeziehenden Kosten berücksichtigt werden, um spätere Korrekturen im Rahmen von Zollprüfungen sowie Bußgeld- und Strafverfahren zu vermeiden.
Unser Experte zeigt Ihnen anhand einer Vielzahl von Praxisbeispielen, welche Geschäfte nach dem UZK Grundlage für die Zollwertermittlung sind, ob und in welchen Fällen Analyse-, Qualitätskontrollkosten, Left-over-Kosten, Kosten für Design, Schnittmuster- und Schablonen (auch CAD-Dateien), Beförderungskosten und Lizenzgebühren in die Zollwerte einzubeziehen sind und welche Möglichkeiten bestehen, Erstattungsanträge wegen Schadhaftigkeit, Beschädigungen, Fehlmengen, Falschlieferungen sowie nachträglich geänderter Lieferbedingungen und/oder Beförderungsart bestehen.
Hierbei wird insbesondere auf die Neuerungen durch den UZK und die aktuelle Rechtsprechung für die Branche eingegangen.
Inhalt:
- Ermittlung des für die Zollwertfeststellung maßgebenden Kaufgeschäftes
- Zollwertermittlung bei Einschaltung von Einkaufskommissionären
- Behandlung von
- Qualitätskontroll- und Analysekosten
- Rabatten und Skonti
- Kollektionskosten
- Umschließungs- und Etikettenkosten
- Lizenzgebühren für Marken- und Urheberrechte
- Beistellungen (Stoffe und Zutaten; Schnittschablonen; CAD-Zeichnungen)
- Erstattungsmöglichkeiten bei Schadhaftigkeit, Verlusten, Beschädigungen, Änderung der Beförderung/Lieferbedingung
- Bewertung von eingeführten Kollektionsmustern/Prototypen
- Aufteilung von Beförderungskosten (neuer Ort des Verbringens im Seeverkehr)
- Abzugsmöglichkeiten
- Einkaufsprovisionen
- Beförderungskosten in der Union
- Vereinbarungen mit der Zollverwaltung
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich vorwiegend an die Leiter und Mitarbeiter von Zoll- und Einkaufsabteilungen in Unternehmen, die Textilien und Schuhe importieren, sowie an Speditionen und sonstige Dienstleister. Angesprochen sind auch Geschäftsführer sowie Mitarbeiter in Compliance-Abteilungen dieser Unternehmen.
Vorkenntnisse im Zollrecht werden vorausgesetzt.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
Web-Seminar