Inhalt
Technische Dokumente, E-Mails, Notebooks, Cloud-Computing & Co.
Der Technologietransfer gewinnt mit immer weiter fortschreitender Digitalisierung auch im Handel eine zunehmende Bedeutung. Längst fällt unter Technologietransfer nicht mehr nur die herkömmliche Beförderung von physischen Waren, sondern immer mehr auch der „immaterielle Technologietransfer“, z.B. „elektronische Ausfuhren“, über die unbegrenzte Mengen von Gütern hergestellt werden können.
Diese „Erbringung technischer Unterstützung“ stellt nicht nur die Behörden, sondern auch die Unternehmen und die Wissenschaft im Rahmen der Exportkontrolle vor große Herausforderungen.
Unser Experte stellt Ihnen anhand von konkreten Beispielen aus der Praxis die Bereiche dar und erläutert die Abgrenzungsschwierigkeiten und aktuellen Diskussionen der Ausfuhrkontrollpolitik. Sie erhalten einen praxisnahen Leitfaden zu den Genehmigungspflichten, Verfahrensabläufen, Erleichterungen und Besonderheiten. Auf die Vermeidung von Bußgeldern- und Strafvorschriften wird hierbei eingegangen und Sie erhalten hilfreiche Empfehlungen für den Aufbau Ihrer internen Exportkontrolle.
Inhalt:
- Abgrenzung Ausfuhr von Technologie und Erbringung technischer Unterstützung
- Verantwortlichkeiten und Erkennung von Warnhinweisen
- Genehmigungspflichten bei der Ausfuhr von Technologien
- Beantragungen
- Verfahrenserleichterung
- Ausnahmen, Besonderheiten
- Genehmigungspflichten bei der Erbringung technischer Unterstützungen
- Beantragungen
- Verfahrenserleichterungen
- Ausnahmen, Besonderheiten
- Bußgelder und Strafvorschriften
- Empfehlungen für die Praxis
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Exportkontrollbeauftragte und ihre Mitarbeiter sowie an alle Mitarbeiter und Führungskräfte exportorientierter Unternehmen, von Speditionen und sonstigen Dienstleistern, die Funktionen im Rahmen der Exportkontrolle wahrnehmen.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
Web-Seminar