Inhalt
Inhalte
In der Fahrlehrerausbildung Klasse BE werden folgende Kompetenzbereiche unterrichtet:
- Verkehrsverhalten
- Recht
- Fahrzeugtechnik
- Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden
- Erziehen
- Beurteilen
- Reflexionen
Die Ausbildung findet nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen ausschließlich als Vollzeitunterricht statt. Der theoretische Teil wird – je nach Fachgebiet – von Juristen, Pädagogen, Diplom-Ingenieuren für Maschinenbau und Fahrlehrern praxisnah durchgeführt.
Voraussetzungen
Um Fahrlehrer zu werden, musst du die gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 Fahrlehrergesetzes (FahrlG) erfüllen:
- Mindestalter: 21 Jahre zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrlehrerlaubnis
- Körperliche und geistige Eignung, Zuverlässigkeit: ärztliches Zeugnis, Auszug aus dem Fahreignungsregister
- Berufsausbildung: abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder Abitur / Fachabitur
- Sprachkenntnisse: Deutsch mindestens C1
- Vorbesitz der Fahrerlaubnis: Fahrerlaubnis BE
- Fahrpraxis: mindestens 3 Jahre auf Fahrzeugen der Klasse B bis zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE







