Inhalt
Zielgruppe
Zugelassen werden kann, wer eine abgeschlossene 3-jährige Ausbildung in einem pflegerischen, pädagogischen, therapeutischen, medizinisch-technischen oder kaufmännischen Beruf hat und über eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung verfügt
Inhalte
Die Weiterbildung umfasst insgesamt 500 Unterrichtseinheiten. Sie setzt die Anforderungen der neuen Prüfungsordnung um und qualifiziert zur Übernahme von Leitungsaufgaben in Einrichtungen der stationären Pflege, Hospizen, Gasteinrichtungen, ambulanten Diensten sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Schwerpunkte
- Case Management/Organisation von Versorgungsprozessen
- Quartiersentwicklung
- Pflege- bzw. Assistenzplanung
- Dokumentation/Digitalisierung/Entbürokratisierung
- Erhebung der Pflegebedürftigkeit vs. Bedarfsplanung
- Aufbau- und Ablauforganisation/Managementmodelle
- Projektmanagement/Change Management
- Qualitätsmanagement/Qualitätssicherung/Risikomanagement/Beschwerdemanagement
- Verantwortung und Rolle einer Leitung im mittleren Management
- Führungsinstrumente/Führungsstil/Kommunikation/Konfliktmanagement
- Personalmanagement/Personalentwicklung
- Personalbedarfsberechnung/Ausfallmanagement
- Finanzierung von Versorgungs- und Betreuungsstrukturen SGB V, SGB XI, SGB XII, BTHG
- Rechtskunde/Arbeits-, Haftungs- und Sozialrecht
- Abschluss
- Leitung in Einrichtungen, Diensten und Krankenhäusern – Niveaustufe Basis (500 U-Stunden; PrüfO Landesrecht (HH)) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht