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AEO-Antragstellung und -Zertifizierungsverfahren

HZA Hamburger Zollakademie GmbH, Holzdamm 28-32, 20099 Hamburg

Inhalt

Voraussetzungen, interne Organisation und Verfahrensschritte

Mit dem Unionszollkodex ist der Status „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ (AEO) deutlich aufgewertet worden.

Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist zwar eine freiwillige Option für Zollbeteiligte, wird aber zunehmend bedeutsam, um die nahtlose Sicherheit der Lieferkette quer durch alle Staaten garantieren zu können.

Die Beantragung und der Statuserhalt erfordern einige Vorbereitungen und Überlegungen. So müssen Sie als Antragsteller, um den Status zu erhalten, einen Selbstbewertungsbogen ausfüllen, der bestimmte Kriterien abfragt. Dazu gehören neben Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit eine reibungslose Buchführung und angemessene Sicherheitsstandards sowohl physischer als auch datenschutzrechtlicher Natur.

Erstmalig sind auch einige zollrechtliche Bewilligungen an den Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten geknüpft.

Durch eine optimale Vorbereitung wird das Bewilligungsverfahren deutlich vereinfacht.

  • Haben Sie Ihre internen Prozesse darauf bereits eingestellt und sind Sie fit für Ihre neuen Aufgaben?
  • Welcher AEO-Status macht Sinn für mein Unternehmen?
  • Reichen die Zollrechtlichen Vereinfachungen aus oder benötige ich auch die Bewilligungen für den AEO-S (Sicherheit)?

Diese und viele weitere Fragen klärt unser Experte mit Ihnen an diesem Tag.

Ihr Nutzen:

Unser Experte stellt Ihnen die rechtlichen Grundlagen inklusive der Neuerungen aus dem UZK praxisnah dar. Er geht mit Ihnen die Antragstellung und das AEO-Zertifizierungsverfahren systematisch durch. Sie besprechen gemeinsam den Fragenkatalog zur Selbstbewertung und er erläutert Ihnen unklare und kritische Fragestellungen.

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