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Neubewertungen, interne Organisation, Pflichten und Fristen
Wer einmal AEO geworden ist, der möchte dies auch bleiben. Denn der Arbeitsaufwand, den AEO-Status zu erhalten, war nicht unerheblich.
Erstmalig kann ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter jedoch auch spürbare Vorteile in Anspruch nehmen. Hier sei z.B. die mögliche Reduzierung von Zollsicherheiten genannt.
Der Unionszollkodex hat aber durchaus auch ein paar Stolpersteine für den AEO parat, denen es sich zu stellen gilt. So kann z.B. der Verlust der Bewilligung dazu führen, dass auch andere zollrechtliche Bewilligungen in Frage gestellt bzw. sogar widerrufen werden könnten.
Um hier Probleme zu vermeiden, bespricht unser Experte mit Ihnen unter anderen die folgenden Punkte:
- Die Selbstbewertung: Sind Sie hier noch auf dem aktuellen Stand?
- Welche Informationen sollte man proaktiv an den Zoll geben?
- Das Monitoring des Zolls: Was kann da auf mich zukommen?
- Neue Bewilligungskriterien: Unterlagen, Nachweise, Bewilligungen
- Das interne Kontrollsystem
- Arbeitsanweisungen, Mitarbeiterschulungen
- Ihr Betrieb will sich ändern, was muss beachtet werden?
- Der Zoll setzt meine Bewilligung aus, was kann ich tun??
Unser Experte stellt Ihnen dar und diskutiert mit Ihnen, welche Maßnahmen Sie als AEO-zertifiziertes Unternehmen ergreifen müssen, um Ihren Statuserhalt sicherzustellen und unnötige Risiken zu vermeiden.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht