Inhalt
Verfahren und Voraussetzungen, Rolle des Fiskalvertreters, Vorteile und Risiken
Folgt der Einfuhr von Waren in die EU unmittelbar eine innergemeinschaftliche Lieferung oder eine Versendung in einen anderen Mitgliedstaat, kann die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer durch die sogenannte EU-Verzollung (Verfahren 42) vermieden werden. Ist der Versender bzw. Empfänger im Eintrittsland nicht steuerlich registriert, muss er dort einen Fiskalvertreter einschalten. Dieser wickelt die Verzollung der Waren unter Nutzung seiner gesonderten USt-Id ab, ohne dass Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird. Im Bestimmungsland führt der Importeur die Steuer dann im Zuge der Erwerbsbesteuerung ab. Die Güter erreichen so nicht nur schnell, sondern auch kostengünstig und liquiditätssteigernd ihren Bestimmungsort. Die Fiskalvertretung ist eine qualitativ hochwertige und anspruchsvolle Dienstleistung. Sie erfordert zusätzliche Kenntnisse, die über die hinausgehen, die bei Zollabfertigungen benötigt werden.
In diesem Seminar erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die grundsätzlichen Fragen rund um die EU-Verzollung und Fiskalvertretung. Erläutert werden die Konstellationen, in denen das Verfahren angewendet werden kann, welche Vorteile es bietet, aber auch welche Risiken sich dahinter verbergen. Anhand von Fallbeispielen wird dargestellt, welche Arbeitsschritte vor, während und nach Durchführung einer Fiskalvertretung erforderlich sind.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht