Inhalt
Schulbegleiter - auch Integrationshelfer oder Schulassistenten genannt - unterstützen Kinder mit psychischen Störungen und geistigen oder körperlichen Behinderungen, die an einer Regelschule unterrichtet werden, langfristig und individuell. Das Ziel ist die Eingliederung in die Schulgemeinschaft sowie die Verbesserung ihrer lebenspraktischen, intellektuellen und sozialen Fähigkeiten. Der Schulbegleiter ist also zum einen für die ggfs. notwendige medizinische Pflege des Kindes während der Schulzeit verantwortlich. Des Weiteren trägt er dafür Sorge, dass dem Kind der Besuch eines Förderzentrums ermöglicht wird und/oder dass das Kind im Schulalltag pädagogisch begleitet wird. Wesentliches Ziel ist es, die kindliche Selbstständigkeit und sein Selbstvertrauen zu fördern.
Inhalte:
1. Behinderungsarten und Krankheitsbilder
2. Entwicklung von Kindern: Phasen der kindlichen Entwicklung
3. Persönlichkeitsentwicklung
4. Stärkung der Sozialkompetenz
5. Begleitung bei der Alltagsbewältigung
6. Assistenz im Bereich des schulischen Lernens
7. Erfolgreiche Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Träger und Jugendamt
8. Selbstreflexion der beruflichen Rolle im Umfeld Schule
9. Rechtliche Grundlagen
Ihre beruflichen Perspektiven nach der Weiterbildung
Ein Schulbegleiter wird einem Kind mit erhöhtem Förderbedarf zur Seite gestellt, wenn ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt wurde. Die Kosten für eine Schulbegleitung werden dann in der Regel vom Sozialleistungsträger (Jugendamt oder Träger der Sozialhilfe) übernommen. Das Sozial-/Jugendamt selbst beschäftigt in der Regel die Schulbegleiter jedoch nicht selbst. Für die Anstellung als Schulbegleiter gibt es vielmehr unterschiedliche Möglichkeiten: Man kann entweder von den Eltern selbst (Elternarbeitgebermodell), bei sonder- oder heilpädagogischen Diensten oder beim Schulträger angestellt sein.
Zielgruppe:
Das Angebot richtet sich an Arbeitssuchende mit und ohne abgeschlossene Berufsausbildung (gerne mit Vorkenntnissen in der Pflege oder im pädagogischen Bereich), die sich im sozialen Bereich qualifizieren lassen möchten. Voraussetzung sind ein Hauptschulabschluss und ein erweitertes Führungszeugnis, das einwandfrei und nicht älter als ein Vierteljahr ist.
Ferner müssen Interessierte mindestens 18 Jahre alt sein und sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. Niveau B2) sowie grundlegende Computerkenntnisse mitbringen.
Abschluss: Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung
Ausstattung Ihres Lernplatzes und Unterrichtsmethodik:
Sie lernen – gemeinsam mit anderen Schulungsteilnehmern – unter Einsatz moderner Unterrichtsmethoden. Mit diesem Mix sind Sie fachlich und persönlich optimal für die Praxis gerüstet. Dazu gehören, je nach Thema, der Live-Unterricht in einem Klassenraum unserer Virtuellen Online Akademie VIONA® genauso wie Projektarbeit, die Erstellung und Präsentation eigener Arbeitsergebnisse, das Studium von Fachliteratur u.a. Während der gesamten Weiterbildung steht Ihnen ein moderner PC-Arbeitsplatz zur Verfügung. Sie werden von hochqualifizierten Fachleuten unterrichtet und betreut, die über umfassende theoretische Kenntnisse und fachpraktische Erfahrungen verfügen. Unsere Koordinatoren, die Sie auch beim Lernen begleiten, bieten Ihnen Unterstützung und Hilfestellung bei allen Fragen.
Kontakt: Carsten Otterbein, Hammerbrookstraße 73, 20097 Hamburg, E- mail: fbw@sbh-nordost.de, Tel: 040 2385 608 10
- Unterrichtsart
- Web-Seminar