Inhalt
Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen für Berufskraftfahrer:innen
Modul 3 – Gefahrenwahrnehmung
1.2: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
1.3a: Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich anzupassen
1.5: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
1.6: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der
Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses
3.1: Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere Verkehrsunfälle
3.4: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
3.5: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage und Verhalten bei Notfällen
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht