Inhalt
Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen für Berufskraftfahrer:innen
Dieser Wochenkurs richtet sich an alle Berufskraftfahrer:innen, die den Eintrag der Kennzahl 95 in ihren Führerschein benötigen. Der Kurs ist gleichermaßen für Besitzer:innen der Führerscheinklasse C, C1 (LKW) und D,D1 (Bus) geeignet.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Kenntnisbereiche werden in untenstehenden Modulen geschult.
Die Module sind auch einzeln buchbar.
Montag:
Modul 1 – Eco-Training & Assistenzsysteme
1.1: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung, Drehmomentkurven, Leistungskurven, spezifische Verbrauchskurven eines Motors, optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers, optimaler Drehzahlbereich beim Schalten
1.2: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
1.3: Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
Dienstag:
Modul 2 – Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
2.1: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr
2.2: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
2.3: Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
Mittwoch:
Modul 3 – Gefahrenwahrnehmung
1.2: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
1.3a: Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich anzupassen
1.5: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
1.6: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der
Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses
3.1: Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere Verkehrsunfälle
3.4: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
3.5: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage und Verhalten bei Notfällen
Donnerstag:
Modul 4 – Schadensprävention
1.4: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kfz
1.5: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
2.2: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
3.1: Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere Arbeitsunfälle
3.2: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
3.3: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
3.6: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
3.7: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung
3.8 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung
Freitag:
Modul 5 – Sicherheit für Ladung & Fahrgast
1.4: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kfz
1.5: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
1.6: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses
Hinweise:
Im Preis inbegriffen sind ein Mittagstisch (inkl. einem Getränk),
Schulungsunterlagen sowie Kaffee oder Tee und Mineralwasser.
Der Preis ist umsatzsteuerbefreit ab 1.1.2014 nach § 4 Nr. 21 UStG i.V. § 7 Abs. 1 Nr. 5 BKrFQG
- Förderungsart
- Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht