Inhalt
Neue Perspektiven und Beschäftigungsverhältnisse, etwa z.B. durch geförderte Qualifizierungsmaßnahmen, müssen mitunter langfristig stabilisiert werden. Dies geschieht insbesondere über individuelle Stabilisierungsmöglichkeiten und über die weitere Vermittlung von Handwerkszeug, mit dem Ziel, dass sich für die TN langfristig gute Arbeitsmarktperspektiven ergeben und diese erhalten werden können.
Ziel ist es auch, dass Teilnehmer mit den Modellen der Übertragung/Gegenübertragung und der Bindungstheorie im Praxistraining der Stabilisierung lernen, sich von Impulsen und destruktiven Beziehungsdynamiken der Kunden/Klienten abzugrenzen und diese nicht auf die eigene Persönlichkeit zu beziehen. Dies ist Grundlage für die Erhaltung der eigenen Gesundheit und Arbeitskraft um nicht im Burn-out der „Versorgenden Berufe“ zu landen.
Die Stabilisierung konzentriert sich insbesondere auf:
• Konfliktintervention
• Steuerung und Abgrenzung von Klienten-Berater Beziehungen
• Aufrechterhaltung der Motivation
• Stabilisierung der eigenen Persönlichkeit im Kontext des Berufsumfeldes
• Unterstützung Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Förderungsart
- Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- AVGS-Gruppenmaßnahme (gefördert mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) i
AVGS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung Verringerung o. Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
AVGS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme