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Ausländische Lehrkräfte mit anerkannten Lehramtsabschlüssen können am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung eine Anpassungsqualifizierung (APQ) oder eine Eignungsprüfung absolvieren, um die vollständige Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses zu erreichen.
Ziele des Anpassungslehrganges:
Die ausländischen Lehrkräfte lernen während der Anpassungsqualifizierung das deutsche Schulsystem kennen und erwerben die fehlenden Qualifikationen, die notwendig sind, damit sie sich nach Abschluss der Maßnahme in völliger Gleichberechtigung mit deutschen Lehrkräften um eine Stelle an einer Schule in Hamburg oder in einem anderen Bundesland erfolgreich bewerben können. Ausdrücklich geht es dabei nicht um den Erwerb einer professionellen Grundlagenqualifikation wie im Vorbereitungsdienst.
Rechtlicher Rahmen:
Hamburgisches Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen(HmbABQG) mit dem Hamburgischen Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen (Hamburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - HmbBQFG), Verordnung zur Ausführung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Gesetzes zur Umsetzung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes für Lehramtsbefähigungen (HmbBQFG-VO-Lehramt).
Struktur der Anpassungsmaßnahme:
Vertragsbedingungen:
Die Teilnehmenden erhalten einen Angestelltenvertrag mit 6-monatiger Probezeit für in der Regel 18 Monate. Sie erhalten die gleiche Vergütung wie Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst der entsprechenden Schulform. Nebentätigkeiten sind im Umfang von 20% zulässig.
Schulpraxis:
Die Teilnehmenden unterrichten für die Dauer ihrer Anpassungsqualifizierung an einer Schule ihres Lehramts in ihren Fächern durchgängig als verantwortliche Lehrkraft im Umfang einer halben Stelle (12 Wochenstunden). Dies gilt auch, wenn die APQ nur mit einem Fach absolviert wird. Erfahrene Mentorinnen und Mentoren begleiten die Einarbeitung in die schulischen Tätigkeiten und erhalten dafür wie im Vorbereitungsdienst eine Zeitvergütung.
Praxisbegleitende Seminare:
Die schulische Praxis wird an zwei Nachmittagen durch das (allgemeinpädagogische) APQ-Seminar und pro Fach durch ein (fachdidaktisches) Fachseminar begleitet (ca. 6 Wochenstunden).
Abschluss:
Am Ende der Anpassungsqualifizierung steht keine Prüfung (denn die Teilnehmenden haben bereits einen anerkannten Berufsabschluss). Stattdessen wird ein Abschlussbericht erstellt, der begründet, dass der/die Teilnehmende die Anpassungsqualifizierung mit/ohne Erfolg absolviert hat. Dieser Abschlussbericht dient der Behörde für Schule und Berufsbildung als Grundlage für den Gleichstellungsbescheid.
- Abschluss
- Lehramt i
- Zielgruppe
- Migranten/-innen (Teilnehmende)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Anpassungsqualifizierung für Menschen mit internationalen Berufsabschlüssen