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Bildungsinhalte
Für LKW-Fahrer:
Das Fahrpersonal mit der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE
muss eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) absolvieren sofern der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr beschäftigt ist.
Dies beinhaltet, dass ohne die beschleunigte Grundqualifizierung ab dem 10.09.2009
kein LKW zu gewerblichen Zwecken geführt werden darf.
Die beschleunigte Grundqualifikation ist durch Theorie (130 Stunden) und Praxis (10 Stunden) und einer anschließenden Prüfung in Theorie (90 min) durch die IHK zu erwerben.
Inhalte der beschleunigten GrundqualifikationVerbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Kenntnisse der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung auf der Grundlage der Sicherheitsregeln 11 Std.
- Kenntnisse der technischen Merkmale und der Funktion der Sicherheitsausstattung um das Fahrzeug zu beherrschen 7 Std.
- Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs 10 Std.
- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Ladung 14 Std.
- Kenntnisse der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr 10 Std.
- Kenntnisse der Vorschriften für den Güterverkehr 5 Std.
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik
- Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle 7 Std.
- Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen 2 Std.
- Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen 9 Std.
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung 12,5 Std.
- Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen 10 Std.
- Fähigkeit zu einem Verhalten, dass zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt 27,5 Std.
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung 5 Std.
- Praktische Übungen 10 Std.
Bildungsart
Gesetzlich/gesetzesähnlich geregelte Fortbildung/Qualifizierung
Zielgruppe
- Berufstätige, die eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abwenden möchten
- Arbeitslose, die eine berufliche Wiedereingliederung oder Umschulung anstreben
- Personen, bei denen eine Weiterbildung oder Umschulung aufgrund eines fehlenden Berufsabschlusses notwendig ist
Zugang
- Mindestalter 21 Jahre
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Gesundheitliche Eignung
Abschlussart
IHK Prüfung
Abschlussbezeichnung
Erlangen Qualifizierungsnachweises gemäß BKrFQG zur Eintragung der Schlüsselzahl 95 und der damit verbundenen Berechtigung zum gewerblichen Fahren im Güterverkehr
Berechtigungen
Die Berechtigung zum gewerblichen Fahren im Güterverkehr
Zusatzqualifikationen
Durch unser modulares Ausbildungskonzept besteht die Möglichkeit, einzelne Module aus dem Transportbereich zu absolvieren. Dafür ist eine individuelle Beratung zu empfehlen. Die Ausbildungsdauer verlängert sich um die dazu gebuchten Module.