Inhalt
In den letzten Jahren wurden in der Öffentlichkeit immer wieder erschreckende Fälle von Kindeswohlgefährdung bekannt. Dabei wurde nicht selten die Arbeit der verschiedenen Hilfeeinrichtungen und der Jugendämter kritisiert und häufig stehen am Ende einzelne Mitarbeiter_innen im Fokus der Kritik. Der Druck auf die Profis, die mit dem Thema Kindeswohl konfrontiert werden, ist gestiegen. Gleichzeitig werden die finanziellen Mittel immer knapper.
Im Juni 2005 wurde im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) der § 8a SGB VIII verabschiedet. Hierin wurde der Schutzauftrag der Jugendämter und der Jugendhilfeträger gegenüber Kindern und Jugendlichen konkretisiert. Teil des § 8a ist die Einbeziehung einer "erfahrenen Fachkraft" (EFK) zur Abschätzung einer Kindeswohlgefährdung. Seit dem 01.01.2013 ist das Kinderschutzgesetz in Kraft und weitere Berufsgruppen werden in die Verfahrensweisen eingebunden. Die Inhalte dieser Fortbildung sollen die Teilnehmer_innen befähigen, Risikoeinschätzungen durchzuführen. Dazu werden den Teilnehmer_innen auf der Basis systemischen Denkens und Handelns Fachinformationen und Methoden für einen professionellen Umgang mit dem Thema Kindeswohlgefährdung vermittelt.
Zielgruppe für die Fortbildung sind alle Fachleute, die im Sinne des § 8a SGB VIII tätig sind und darüber hinaus leitungsverantwortliche und am Thema interessierte Kolleg_innen.
Während der gesamten Fortbildung können eigene Fälle und Fragestellungen eingebracht werden. Die einzelnen Tage sind durch theoretischen Input, Arbeitsgruppen, Methodenvorstellungen und Übungsmöglichkeiten strukturiert.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht