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Gefahrgut (ADR)
Gefahrgüter bilden einen wichtigen wirtschaftlichen Faktor innerhalb der Transportbranche. Für den Transport solcher Güter brauchen die Mitarbeiter fundiertes Fachwissen auf dem neuesten Stand von Technik und gesetzlichen Rahmenbedingungen. Denn ein sicherer Umgang mit Gefahrgütern ist nicht nur wichtig für Mensch und Natur – ein solcher Umgang ist auch wichtig für die Außenwirkung eines Unternehmens.
Das wichtige Wissen zum Gefahrgut-Transport vermittelt die Berufskraftfahrer-Akademie-Nord GmbH in einem breiten Kursangebot. Hier können Sie den ADR-Schein für Gefahrgut machen.
Beim zweitägigen Aufbaukurs Tank vermitteln wir das Wissen rund um Tankfahrzeuge, Außentanks oder Tankcontainer – speziell für Fahrzeugführer mit ADR-Schein.
Wer Fahrzeuge zum Transport von Gefahrgütern als Stückgut und Schüttgut oder zur Beförderung von Tanks führt, muss eine Schulung gemäß den Vorschriften der ADR / GGVSEB (ehemals GGVSE) absolvieren. Für diese Schulung wird Ihnen nach erfolgreicher Absolvierung eines Lehrgangs mit schriftlicher Prüfung, zeitlich befristet auf 5 Jahre, eine Bescheinigung ausgestellt.
Voraussetzung
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- körperliche (G25) und geistige Eignung
- Besitzen die Fahrerlaubnis Kl. B, BE, L, T, C, CE, C1, C1E
- Die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln
- gute Deutschkenntnisse
- Gültige ADR-Bescheinigung oder erfolgreich abgelegte Prüfung Gefahrgutfahrer-Basiskurs
Lehrinhalte
- Allgemeine Vorschriften, Freimengenregelung
- Überwachung der Beförderung
- Erste Hilfe, Verkehrssicherung, Feuerlöschübung
- Zusammenladen in Fahrzeugen und Containern
- Vorsichtsmaßnahmen beim Be- und Entladen von Gefahrgütern
- Haftung, Ordnungswidrigkeiten
- Multimodale Transportvorgänge
- Bezettelung und Kennzeichnung
- Umgang mit Versandstücken, Ladungssicherung (praktische Übung)
- Kenntnisse über Schutzmaßnahmen
- Begleit- und Beförderungspapiere
- Tunnelregelungen
Zielgruppe
- Kraftfahrer, die Gefahrguttransporte fahren.
Zusatzinfos
Das Bildungsangebot entspricht den Zulassungsvoraussetzungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung AZAV.
Es besteht die Möglichkeit der Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter.