Inhalt
Aufzugwärter*innen sind besonders unterwiesene Personen, die von ihrem Arbeitgeber beauftragt sind, u.a. in Notfällen Personen aus Personenaufnahmemitteln (u.a. Aufzüge) zu befreien.
Zielgruppe:
Mitarbeiter*innen von Arbeitgebern, die Aufzugsanlagen zur Verfügung stellen sowie von Bewachungsunternehmen / des Werkschutzes, wie z.B.:
- Interventionskraft / Alarmverfolgung,
- Alarm- und Revierfahrer*innen,
- Streifenfahrer*innen oder
- Empfangsmitarbeiter*innen
die im Rahmen ihrer Tätigkeit als besonders unterwiesene Person tätig werden sollen.
Inhalte u.a.:
- Aufgaben und Pflichten des Betreibers von Aufzugsanlagen
- Aufzugsanlagen für Güter- und Personenbeförderung
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
- Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person für Aufzüge nach BetrSichV, TRBS 2181 und 3121
- Aufzugsbauarten und besondere Aufgaben der Befähigten Person (Aufzugswärter)
- Befreiung von Personen
- Verhalten bei Störungen
Abschluss Zertifikat
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Befähigte Person