Inhalt
Ein kurzer Überblick
Karriere dank Fachwirt:
Der Weg von einer klassischen Ausbildung bis zu einer Position im mittleren Management kann durchaus eine Weile in Anspruch nehmen, wenn man auf die konventionelle Beförderung hofft. Schneller geht es mit einer Aufstiegsfortbildung, beispielsweise zum Geprüften Industriefachwirt: Innerhalb relativ kurzer Zeit können Sie sich das zusätzliche Fachwissen aneignen und haben damit deutlich bessere Chancen auf einen Karriereschritt. Zumal Sie Ihrem Arbeitgeber mit Ihrem Fleiß und Ehrgeiz zeigen, dass Sie bereit sind, mehr als das Übliche zu leisten.
Das machen Geprüfte Industriefachwirte:
Industriefachwirte arbeiten in der Regel in der Verwaltung industrieller Unternehmen. Sie übernehmen Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben, führen Verhandlungen im Einkauf, steuern Produktionsprozesse oder planen die Personalentwicklung. Dafür ist neben Berufserfahrung und Menschenkenntnis, die mit der bisherigen Berufspraxis bereits erworben wurden, umfangreiches betriebswirtschaftliches Know-how gefragt. Genau dieses wird Ihnen in diesem Lehrgang vermittelt, so dass Sie bestens gerüstet für eine leitende Position sind.
Die Fortbildung zum:zur Geprüften Industriefachwirt:in schließt mit einer anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab. Der Abschluss entspricht im deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) der Niveaustufe 6.
Voraussetzungen
Für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung gelten die Prüfungsvoraussetzungen der IHK:
Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Wirtschaftsbezogene Qualifikationen' ist zuzulassen, wer
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mindestens dreijährige Berufspraxis
nachweisen kann.
Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Handlungsspezifische Qualifikationen' ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
das Ablegen des Prüfungsteils 'Wirtschaftsbezogene Qualifikationen', die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,
und mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
Sämtliche Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu kaufmännischen Tätigkeiten mit Branchenbezug aufweisen. Abweichend davon ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Inhalte
Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Volks- und Betriebswirtschaf
Rechnungswesen
Recht und Steuern
Unternehmensführung
Teilprüfung Handlungsfeldspezifische Qualifikation
Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
Produktionsprozesse
Marketing und Vertrieb
Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
Führung und Zusammenarbeit
Abschluss
Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung







