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Anpassungsqualifizierung zum Ausgleich behördlich festgestellter Defizite mit dem Ziel der Anerkennung des internationalen Berufsabschlusses als Pflegefachkraft, findet im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung statt.
Voraussetzungen
International erworbener Berufsabschluss als Pflegefachkraft, Defizitbescheid der zuständigen Behörde, B1-Sprachzertifikat, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis
Dauer
In den 8 Monaten der Maßnahme finden insgesamt 9 Wochen Blockunterricht in Präsenz statt.
388 UE Präsenz-Workshop, 909 Stunden betriebliche Lernphase
- Abschluss
- Fachmann/-frau - Pflege (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO vom 19.05.20) i
- Förderungsart
- Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
- Zielgruppe
- Migranten/-innen (Teilnehmende)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Anpassungsqualifizierung für Menschen mit internationalen Berufsabschlüssen