Inhalt
Ziel
Sie werden befähigt, unternehmerische Zielsetzungen zu entwickeln und umzusetzen und in hohem Maße eigenverantwortlich Führungs- und Managementaufgaben wahrzunehmen. Als Berufspädagoge/in arbeiten Sie in der Weiterbildung, in der Ausbildung oder Personalentwicklung. Zu ihren Aufgaben zählt die Organisation, Einführung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungen oder beruflicher Bildungsprozesse.
Der Abschluss Geprüfte/r Berufspädagoge*in stellt eine hochwertige IHK-Weiterbildung auf Master-Niveau dar, die für Führungsaufgaben in der betrieblichen und außerbetrieblichen Weiterbildung und Personalentwicklung qualifiziert.
Er ist nach dem europaweit anerkannten Referenzrahmen für Bildungsabschlüsse wie der "Geprüfte Betriebswirt (IHK)" auf Masterniveau eingeordnet.
Inhalte
Kernprozesse der beruflichen Bildung
- Lern- und entwicklungstheoretische Grundlagen
- Didaktische Aufbereitung und Umsetzung von Lern- und Qualifizierungsprozessen
- Methodische Planung und Gestaltung von Lern- und Qualifizierungsprozessen
Planungsprozesse
- Analyse der Markt- und Technikentwicklung, der Arbeitsmarktsituation
- Analyse bildungspolitischer und bildungsrechtlicher Rahmenbedingungen und Handlungsoptionen
- Ermittlung von betrieblichem kurz-, mittel- und langfristigen Bildungsbedarf
- Planung von Werbemaßnahmen, Bewerbergewinnung und der Teilnehmergewinnung
- Planung der Kooperation mit Bildungsnetzwerken, Entwicklungspartnern und Kunden
- Umsetzung von Ausbildungs- und Fortbildungsordnungen
- Planung von Bildungs- und Qualifizierungsprogrammen und -maßnahmen
- Organisation der Lernorte und Lernmedien
Managementprozesse
- Strategisches Management von Bildungsbereichen
- Strategische Planung von Bildungsprodukten und Bildungsmarketing
- Management einschließlich Controlling beruflicher und betrieblicher Bildungsprozesse in Unternehmen
- Qualitätsmanagement
- Mitarbeiterführung, Personalmanagement und Entwicklung der Teamleistung
- Innovations- und Reorganisationsmanagement, Entwicklung neuer strategischer Ansätze
- Kooperationsmanagement
- Finanzplanung unter Nutzung von Förderprogrammen und Fördermitteln
Berufsausbildung
- Planen einer Berufsausbildung
- Entwicklung und Organisation von Ausbildungsverbünden und Serviceausbildung
- Lernbegleitung von Auszubildenden
- Gewinnung und Auswahl von Auszubildenden Prüfen und Prüfungsgestaltung
- Prüfen und Prüfungsgestaltung
- Führen und Qualifizieren ausbildender Fachkräfte
- Gestalten eines wirtschaftlichen Geschäftsprozesses der Berufsausbildung, Qualitätssicherung
Weiterbildung
- Innovative Weiterbildungsangebote entwickeln, Analyse von Weiterbildungsbedarf
- Lernbegleitung von Beschäftigten in Arbeitsprozessen
- Coaching und Bildungsberatung in betrieblichen Veränderungsprozessen
- Prüfen und Prüfungsgestaltung, Gestaltung von Prüfungsaufgaben
- Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen
- Führung und Qualifizierung haupt- und nebenberuflicher Weiterbildner
- Gestalten eines wirtschaftlichen Geschäftsprozesses der betrieblichen sowie außerbetrieblichen Weiterbildung, Qualitätssicherung
Personalentwicklung und -beratung
- Entwickeln und Einsetzen von Konzepten zur Kompetenzentwicklung, der Qualifikationsanalyse und von Qualifizierungsprogrammen
- Zusammenhang von Personalentwicklung und Organisationsentwicklung
- Gestaltung lernförderlicher Arbeitsformen
- Mitgestaltung beruflicher Entwicklungspfade, Entwickeln, Einführen und Umsetzen zielgruppenspezifischer Förderprogramme
- Beurteilung von Mitarbeitern, Erkennen und Fördern von Mitarbeiterpotenzialen
- Beratung von Führungskräften
Vorbereitung auf die Projektarbeit
Zulassungsvoraussetzungen (für die IHK-Prüfung)
Der Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz
· zum/r Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen/in
· oder ein Fortbildungsabschluss zum/r Fachwirt/in, zum Fachkaufmann/zur Fachkauffrau, zum/r Industrie-, Fach oder
· Handwerksmeister/in oder ein vergleichbarer Fortbildungsabschluss nach der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis,
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein staatlich anerkannter Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer/s Berufspädagogen/in sowie zu fachlichen Tätigkeiten der oben genannten Fortbildungsabschlüsse haben.
Unterrichtsform
Diese Qualifizierung findet generell sowohl in Form von klassischem Präsenzunterricht als auch im Live-Webinar statt. Somit können Sie sich entscheiden, ob Sie direkt bei uns und den Dozierenden im Schulungsraum oder von Zuhause teilnehmen. Unsere Dozierenden sind immer auf Hybrid-Unterricht eingestellt.







