Inhalt
Ein kurzer Überblick
Geprüfte Berufspädagogen planen und organisieren berufliche Aus- und Weiterbildungsangebote, ermitteln Qualifikationsbedarfe und informieren sich über Trends auf dem Bildungsmarkt. Teilnehmenden an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen stehen sie lernbegleitend und beratend zur Seite. Unter Verwendung gegebenenfalls selbst geschaffener Lernmittel und -medien vermitteln sie fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten.
Die Fortbildung zum Geprüften Berufspädagogen / zur Geprüften Berufspädagogin schließt mit einer anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab. Der Abschluss entspricht im deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) der Niveaustufe 7.
Voraussetzungen
Für die Teilnahme an der Weiterbildung gibt es keine zwingenden Voraussetzungen. Zu beachten sind allerdings die Prüfungsvoraussetzungen der IHK.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
den Fortbildungsabschluss zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen/zur Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogin oder einen Fortbildungsabschluss zum Fachwirt/zur Fachwirtin, zum Fachkaufmann/zur Fachkauffrau, zum Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister/zur Industrie-, Fach- oder Handwerksmeisterin oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung aufgrund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis
ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis und
eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation
Abweichend kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Inhalte
Prüfungsteil Kernprozesse der beruflichen Bildung:
Lernprozesse und Lernbegleitung
Planungsprozesse
Managementprozesse
Prüfungsteil Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung:
Berufsausbildung
Weiterbildung
Personalentwicklung und -beratung
Abschluss
Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung







