Inhalt
Abschluss: Staatlich anerkannte*r Erzieher*in mit Arbeitsmöglichkeiten in allen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern.
Eingangsvoraussetzungen:
- Mittlerer Schulabschluss und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule oder
- Mittlerer Schulabschluss und dreijährige Berufserfahrung im sozialen Bereich oder
- Mittlerer Schulabschluss und vierjährige Berufserfahrung (unter Umständen Zulassung durch Behörde möglich) oder
- Hochschulreife und ein viermonatiges Vollzeit-Praktikum im sozialen Bereich oder
- Fachhochschulreife mit fachpraktischer Ausbildung, erworben im Fachbereich Sozialpädagogik oder
- Eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule mit einer Durchschnittsnote von mind. 3,0.
- Vorlage einer Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur Teilnahme an der Ausbildung.
- Nachweis über ein Arbeitsverhältnis im sozialpädagogischen Bereich für die Dauer der Ausbildung mit mind. 15 Wochenstunden
- Erstwohnsitz in Hamburg während der gesamten Ausbildungsdauer
- Mittlerer Schulabschluss und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule oder
- Die Zugehörigkeit zu einer Kirche ist keine Voraussetzung.
Die berufsbegleitende Ausbildung folgt dem Hamburger Bildungsplan und der Hamburger Prüfungsordnung. Die Ausbildung dauert sechs Halbjahre.
Unterrichtsfächer:
Sozialpädagogisches Handeln, Entwicklung und Bildung, Religion und Religionspädagogik, Bewegung, Spiel, Musik, Gestaltung, Medien, Naturwissenschaften und Technik, Sprache und Kommunikation, Gesellschaft, Organisation und Recht, Fachenglisch, Mathematik zum Erlangen der Fachhochschulreife, Wahlpflichtkurse
Bei Fragen oder Unklarheiten zu den Voraussetzungen beraten wir Sie gern.