Inhalt
Mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand dürfen nur Personen beauftragt werden, die für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind sowie ihre Befähigung nachgewiesen haben. Die Ausbildung der Fahrer erfolgt gemäß berufsgenossenschaftlichem Grundsatz BGG 925 in Theorie und Praxis.
Inhalte
- Bedienung des Gabelstaplers
- Gesetzliche Grundlagen
- Standsicherheit, Kippwirkung
- Fahrübung mit und ohne Last