Inhalt
Die Ausbildung von Fahrlehrern mit befristeter Fahrlehrerlaubnis darf nur von entsprechend befähigten Ausbildungsfahrlehrern durchgeführt werden.
In dem 5-tägigen Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer beim DVPi vermitteln wir Ihnen die dazu notwendigen Inhalte.
- Seminareröffnung
- Erwartungen der Teilnehmer
- Ziele des Seminars
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Voraussetzungen des Ausbildungsfahrlehrers und der Ausbildungsfahrschule
- Pflichten des Ausbildungsfahrlehrers und der Ausbildungsfahrschule
- Voraussetzungen des Fahrlehreranwärters
- Der Ausbildungsvertrag
- Ausbildungsstand des Fahrlehrers mit befristeter Fahrlehrerlaubnis
- Übersicht der Ausbildungsinhalte
- Vorbereitung auf den Fahrschulunterricht
- Der Musterausbildungsplan für die Ausbildung des Fahrlehreranwärters durch den Ausbildungsfahrlehrer
- Die Lernthemen
- Die Kenntnisse und Fähigkeiten
- Verknüpfung der Konzeption
- Pädagogische Reflexion der Erfahrungen des Praktikums in der Fahrlehrerausbildungsstätte
- Zweck und Inhalt der Aufarbeitung in der Mitte des Praktikums
- Zweck und Inhalt der Aufarbeitung zum Ende des Praktikums
- Kooperation Ausbildungsstätte/Ausbildungsfahrschule
Voraussetzungen:
- Der Ausbildungsfahrlehrer muss innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang Fahrschülern, welche die Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B erwerben wollen, hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben.
- Er muss ferner an einem amtlich anerkannten, fünftägigen Einweisungsseminar teilgenommen haben.
- Der Ausbildungsfahrlehrer darf nur in einer Ausbildungsfahrschule (§35 FahrlG) tätig werden.
- Abschluss
- Fahrlehrer/in (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 18.03.22) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht