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Gärtner/in, Fachrichtung Friedhofsgärtnerei, ist ein nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Zwischen- und die Abschlussprüfung werden vor dem Prüfungsausschuss der Landwirtschaftskammer abgelegt.
Die Ausbildung zum Werker/zur Werkerin im Gartenbau dauert ebenfalls drei Jahre. Die Anforderungen an die praktische und theoretische Prüfung sind reduziert.
Voraussetzungen: Friedhofsgärtner sollten wetterfest sein und müssen zupacken können. Sie sollten körperlich belastbar sein, denn sie arbeiten vielfach in gebückter Haltung und überwiegend draußen bei unterschiedlichen Temperaturen. Sie müssen Lust haben, Maschinen und Geräte zu bedienen. Interesse an Botanik sollten sie mitbringen.
Ausbildungsinhalte:
- Bearbeiten und Pflegen des Bodens
- Verwenden von Pflanzen und pflanzlichen Produkten unter Beachtung ihrer Ansprüche
- Vermehren und Kultivieren von Pflanzen
- Anlegen, Pflegen, Erneuern von Grabstätten
- Berücksichtigen des Friedhofsrechts und der Friedhofsordnung
- Durchführen von Trauerbinderei und Herstellen von Dekorationen
- Verkaufen von Pflanzen und Bindereierzeugnissen
- Beraten von Kunden
Die Umsetzung der praktischen Ausbildungsinhalte bei der Werkerausbildung wird verstärkt unter Anleitung durchgeführt.
Ablauf der Ausbildung:
- Arbeit in den Gewächshäusern und Freiflächen des BBW
- mehrmonatige Ausbildungsabschnitte in Betrieben
- 2 Tage in der Woche Berufsschulunterricht
Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Unterstützungsbedarf
Eine Ausbildung im BBW ist eine staatliche Leistung nach dem Sozialgesetzbuch IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Agentur für Arbeit.