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Landschaftsgärtner/innen gestalten ein Gelände durch fachgerechtes Anpflanzen von Rasen, Bäumen, Büschen, Stauden und Blumen. Sie pflastern Wege und Plätze, bauen Treppen und Trockenmauern. Sie begrünen Dächer und Fassaden, legen Biotope an und rekultivieren Mülldeponien oder Kiesgruben. An viel befahrenen Straßen bauen sie vegetative Lärmschutzanlagen. Der Beruf ist sehr vielseitig, entsprechend umfassend müssen die Kenntnisse sein.
Garten- und Landschaftsgärtner/in ist ein nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Zwischen- und Abschlussprüfung finden vor dem Prüfungsausschuss der Landwirtschaftskammer statt.
Die Ausbildung zum Werker/zur Werkerin im Gartenbau dauert ebenfalls drei Jahre. Die Anforderungen an die praktische und theoretische Prüfung sind reduziert.
Ausbildungsinhalte:
- Böden bearbeiten, pflegen und sanieren
- Pflanzen und pflanzliche Produkte sachgerecht einsetzen
- Baustellen vorbereiten, einrichten und abwickeln
- Be- und Entwässerungsmaßnahmen einleiten
- Wege, Plätze, Mauern, Treppen, Teiche und Zäune herstellen
- vegetationstechnisches Arbeiten (z.B. Pflanzen und Aussaat)
Die Umsetzung der praktischen Ausbildungsinhalte bei der Werkerausbildung wird verstärkt unter Anleitung durchgeführt.
Ablauf der Ausbildung:
- Arbeit auf den Freiflächen des BBW
- Ausbildungsabschnitte in Betrieben
- 2 Tage in der Woche Berufsschulunterricht
Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene mit Unterstützungsbedarf
Eine Ausbildung im BBW ist eine staatliche Leistung nach dem Sozialgesetzbuch IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Agentur für Arbeit.