Inhalt
Tischler/innen fertigen oder reparieren Tische und Stühle, Regale, Raumteiler und Schränke. Auch Fenster und Türen, Messe- und Ladeneinrichtungen sowie Wandverkleidungen fallen in ihr Aufgabengebiet. Sie arbeiten meist in der Werkstatt, sind aber auch auf Baustellen unterwegs, um Maßanfertigungen zu montieren.
Tischler/in ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Die Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit der Gesellenprüfung. Zwischen- und Abschlussprüfung finden vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer statt.
Voraussetzungen: Handwerkliche Geschicklichkeit, Präzision und Freude an der Gestaltung sind wichtige Grundlagen für die Tischlerausbildung. Darüber hinaus sind eine Neigung zu kundenorientierter Tätigkeit und Interesse am Umgang mit technischen Geräten und Maschinen gefragt. Lärm und Staub dürfen den/die Tischler/in nicht stören.
Inhalte:
- Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen sowie von Halbzeugen
- Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen, Anlagen und Vorrichtungen
- Herstellen von Teilen aus Holz und Zusammenbauen
- Behandeln und Veredeln von Oberflächen
- Umweltschutz
- Durchführen von Holzschutzmaßnahmen
- Durchführen von Montage- und Demontagearbeiten
- Kundenorientierung und Serviceleistungen
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
Ablauf der Ausbildung:
- Arbeit in der Werkstatt des BBW
- mehrmonatige Ausbildungsabschnitte in Betrieben
- 2 Tage in der Woche Berufsschulunterricht
Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene mit Unterstützungsbedarf
Eine Ausbildung im BBW ist eine staatliche Leistung nach dem Sozialgesetzbuch IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Agentur für Arbeit.