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Fachpraktiker/in Hauswirtschaft ist ein dreijähriger Ausbildungsberuf nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) auf einem niedrigen theoretischen Niveau. Die Zwischenprüfung nach einem Jahr und die Abschlussprüfung finden vor der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz statt.
Voraussetzungen: Die theoretischen Anforderungen in dem Beruf sind gering, aber Fachpraktiker:innen Hauswirtschaft müssen körperlich belastbar sein. Teamfähigkeit sollten sie mitbringen oder bereit sein, sie zu erlernen – genauso wie den manchmal rauen Ton in der Küche aushalten zu können und dabei trotzdem freundlich zu bleiben. Wer im hauswirtschaftlichen Bereich ausgebildet werden will, darf keine Abneigung gegen Reinigungsarbeiten und gegen Küchengerüche haben. Interesse an Lebensmitteln und Hygiene, Freude am Kochen und am Umgang mit Menschen sind unabdingbar.
Ausbildungsinhalte:
- Vor- und Zubereiten verschiedenster Speisen
- Umgangsformen gegenüber Gästen
- Benutzen, Reinigen und Pflegen von Geräten und Maschinen
- Reinigen von Küchen- und Wirtschaftsbereichen
Ablauf der Ausbildung:
- Arbeit in der Küche und im Wäschebereich des BBW
- mehrmonatige Ausbildungsabschnitte in Betrieben
- 2 Tage in der Woche Berufsschulunterricht
Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Förderbedarf
Perspektiven nach der Ausbildung: Fachpraktiker:innen Hauswirtschaft arbeiten in hauswirtschaftlichen Großbetrieben, in der Gastronomie, im ambulanten hauswirtschaftlichen Dienst, in Wäschereien sowie in Gebäudereinigungen. In Privathaushalten sind sie für alle im Haushalt anfallenden Tätigkeiten zuständig, in hauswirtschaftlichen Großbetrieben arbeiten sie dagegen meist in einzelnen Teilbereichen. Das kann zum Beispiel die Nahrungszubereitung, Hauspflege oder Textilpflege sein.
Da es sich bei der Berufsausbildung um eine Maßnahme der beruflichen Rehabilitation handelt, erfolgt die Anmeldung über die Agentur für Arbeit, Team Reha Ersteingliederung.