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Friseure und Friseurinnen arbeiten in Friseursalons, bei Interesse und entsprechenden Fähigkeiten auch im Kosmetikbereich oder im Beauty-Center.
Friseur/in ist ein nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Zwischen- und Abschlussprüfung werden vor der Handwerkskammer abgelegt, die Ausführung der Prüfungen obliegt der Hamburger Friseurinnung.
Voraussetzungen: Freude am gestalterischen Umgang mit Haaren ist ein absolutes Muss für diesen Beruf, aber auch das Interesse an Mode und Modeströmungen. Auch Kommunikationsfreude ist wichtig: Typberatung, neueste Mode und Gespräche über Politik bis zur Familie werden von dem Friseur und der Friseurin erwartet. Besonders wichtig ist deshalb die Fähigkeit, den Kundinnen und Kunden zuzuhören. Körperliche Anstrengungen müssen sie aushalten können, denn sie stehen den Großteil des Tages.
Ausbildungsinhalte:
- Empfangen, Beraten und Betreuen von Kunden
- Reinigen und Pflegen von Haar und Kopfhaut
- Haarschneidetechniken
- Gestalten von Frisuren mit verschiedenen Präparaten und Techniken, kosmetische Hautbehandlung
- Pflegen und Massieren von Nägeln und Händen (Maniküre)
- persönliche und kundenbezogene Gesundheitsschutzmaßnahmen
- Bedienen von Maschinen, Geräten und Werkzeugen
Ablauf der Ausbildung:
- Arbeit im Friseursalon des BBW
- mehrmonatige Ausbildungsabschnitte in Betrieben außerhalb des BBW
- 2 Tage in der Woche Berufsschulunterricht
Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Unterstützungsbedarf
Eine Ausbildung im BBW ist eine staatliche Leistung nach dem Sozialgesetzbuch IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Agentur für Arbeit.