Inhalt
Fachkräfte für Lagerlogistik nehmen in Logistikzentren, Industriebetrieben, Speditionen und im Versandhandel Waren aller Art an und prüfen anhand der Begleitpapiere Menge und Beschaffenheit. Sie organisieren die Entladung und die sachgerechte Einlagerung an vorher bereits eingeplanten Plätzen. Im Warenausgang planen sie Auslieferungstouren und ermitteln die günstigste Versandart. Sie stellen Lieferungen zusammen, verpacken die Ware und erstellen die Begleitpapiere wie Lieferscheine oder Zollerklärungen. Fachkräfte für Lagerlogistik bestellen Waren und veranlassen deren Bezahlung, erkunden Warenbezugsquellen, erarbeiten Angebotsvergleiche. Das Berechnen von Lagerkennziffern, Inventurarbeiten und einfache Jahresabschlüsse gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben.
Fachkraft für Lagerlogistik ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Die Zwischen- und Abschlussprüfung finden vor dem Prüfungsausschuss der Handelskammer statt.
Ausbildungsinhalte:
- Güter quantitativ und qualitativ kontrollieren, Eingangsdaten erfassen und Fehlerprotokolle erstellen
- Begleitpapiere auf Richtigkeit prüfen, Zoll- und Gefahrgutvorschriften berücksichtigen
- Güter entladen, dem Bestimmungsort zuleiten und unter Beachtung von Einlagerungsvorschriften einlagern
- Handhabung von Gefahrgütern, gefährliche Arbeitsstoffen, Zollgut, verderblicher Ware unter Beachtung von Kennzeichnungen
- Auftragsunterlagen kontrollieren und die Kommissionierung vorbereiten
- Gewicht und Raumbedarf von Gütern ermitteln
- Güter dem Lager entnehmen und Bestandsveränderungen dokumentieren
- Bearbeitung von Reklamationen
- Mithilfe bei der Erstellung eines Tourenplanes
- Mitwirkung bei logistischen Planungs- und Organisationsprozessen
Ablauf der Ausbildung:
- Arbeit in Betrieben außerhalb des BBW
- 2 Wochentage Berufsschulunterricht
Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene mit Unterstützungsbedarf
Eine Ausbildung im BBW ist eine staatliche Leistung nach dem Sozialgesetzbuch IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Agentur für Arbeit.